Wahlrecht ab dem 16. Lebensjahr
Mit dem vorliegenden Vorschlag möchte das Jugendparlament, das stellvertretende Organ der Jugend Luxemburgs, den Schwerpunkt auf die Wichtigkeit des Wahlrechtes ab 16 Jahren sowie die Vorteile, die sich aus diesem Vorschlag herausschälen, darlegen.
Das Wahlrecht ab dem 16. Lebensjahr ermöglicht der Jugend, ihre Stimme zu erheben, und weckt ihr politisches Interesse. Damit die Jugendlichen sich vollständig entfalten können und sich ernst genommen fühlen, hat das Jugendparlament sich für das Wahlrecht ab 16 Jahren sowohl auf der regionalen Ebene (Gemeinderatswahlen) als auch nationaler Ebene (Wahlen zum Parlament) entschieden.
1949 legte der deutsche Bundestag das Wahlalter auf 21 Jahren fest. Auf den Druck der im Bundestag vertretenen Parteien senkte der Bundestag das Wahlalter auf 18 Jahre.
1996 führte das Land Niedersachen das Wahlalter ab 16 für die Gemeinderatswahlen ein. Fünf weitere Bundesländer folgten diesem Beispiel. Ein ähnliches System besteht seit 2007 ebenfalls in Österreich.
Es muss in dem Zusammenhang in Betracht gezogen werden, dass ein Fünftel der deutschen Bevölkerung unter 20 Jahre alt ist. Die Mehrheit dieser Altersgruppe hätte folglich nicht die Möglichkeit gehabt, sich zu den zahlreichen Themen, die ihre soziale und berufliche Zukunft prägen werden, öffentlich zu äußern.
Das Wahlrecht ab dem 16. Lebensjahr würde nicht allein für einen stärkeren Zusammenhalt in der Luxemburger Gesellschaft, sondern ebenfalls zu einem besseren Verständnis zwischen der Jugend und den älteren Generationen sorgen.
Diese Tatsache gewinnt vor allem angesichts der Veralterung der Luxemburger Bevölkerung an Bedeutung. Das Wahlrecht ab dem 16. Lebensjahr würde ein Gegengewicht zur Dominanz der älteren Generationen schaffen und die politischen Verantwortlichen dazu veranlassen, sich verstärkt für die Belange der Jugendlichen einzusetzen.
Das Jugendparlament besteht jedoch darauf, dass dem Wahlrecht ab dem 16. Lebensjahr die entsprechenden Veränderungen im Unterrichtswesen einhergehen, damit die Schüler so gut wie möglich vor dem Erreichen dieses Lebensalters auf die Wahlen und die Themen, die im Wahlkampf angesprochen werden, vorbereitet werden.
Das Jugendparlament plädiert in diesem Sinne für die frühere Einführung der Bürgerkunde im humanistischen Gymnasium. Außerdem sollten häufiger aktuelle Themen angesprochen und intensiver in den Sprachenfächern behandelt werden, damit die Schüler eine bestimmte Allgemeinbildung erwerben und lernen, ihre Hypothesen zu variieren, Aussagen prägnant zu gestalten, zu analysieren und in Frage zu stellen. Auf diese Weise würden die Jugendlichen in politischen Dingen besser Bescheid wissen als die vorhergehenden Generationen.
Entgegen der öffentlichen Meinung ist das Wahlverhalten bei der ersten Wahl nicht sehr viel anders als das der übrigen Wähler.
Es sei noch dazu bemerkt, dass ebenfalls das Mindestalter des passiven Wahlrechtes auf der Ebene der Gemeinderatswahlen herabgesetzt werden sollte.
Wir möchten zu guter Letzt den Appell an die politischen Verantwortlichen richten, sich den Jugendlichen anzupassen und ihnen das Wahlprogramm der Parteien näher zu bringen. In dieser Optik erweisen sich Dienste wie der „Politikercheck“ als äußerst nützlich.