Einschränkung der öffentlichen Ausgaben
Stand der Entwicklung der öffentlichen Ausgaben im Großherzogtum Luxemburg:
Die öffentlichen Ausgaben im Großherzogtum Luxemburg sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Dabei muss man von der Feststellung ausgehen, dass das innerhalb der Europäischen Union außergewöhnliche Wirtschaftswachstum des Landes zu einem gewissen Teil diese Steigerung erklärt, weil das Wirtschaftswachstum mehr Steuereinnahmen mit sich bringt.
Es kann dennoch nicht behauptet werden, die Verwaltung der Staatsfinanzen sei besonders gut gewesen. Die an den Tag gelegte Finanzverwaltung stellte in den Wachstumsjahren kein Problem dar. Die derzeitige Krise lässt uns jedoch bewusst werden, dass es nun an der Zeit ist, eine stärkere Kontrolle über die Verwendung der Staatsausgaben auszuüben. Nicht mehr, aber besser ausgeben, müsste die Devise lauten.
Das Ziel muss eine bedeutende Einschränkung der Ausgaben der öffentlichen Verwaltung sein:
Die im Rahmen der Tripartite von der Regierungsseite vorlegten Zahlen sprechen Bände. Die Beamtengehälter sind im Durchschnitt um 48 % über einen Zeitraum von 10 Jahren gestiegen, während die Löhne und Gehälter in der Privatwirtschaft über denselben Zeitraum lediglich um 33 % geklettert sind. Es ist also festzustellen, dass die Gehälter der Beamten wesentlich mehr als die Löhne und Gehälter in der Privatwirtschaft im gleichen Zeitraum zugenommen haben, wobei die Produktivität in der öffentlichen Verwaltung unter der der Privatwirtschaft liegt.
Hinzu kommt, dass schon sehr bald Arbeitnehmer mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der luxemburgischen Zugang zu Verwaltungsstellen haben werden. Sobald diese Situation eingetreten ist, kann mit einer wahren Explosion der Verwaltungsausgaben gerechnet werden.
Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung ist unumgänglich. Die Arbeitskosten im öffentlichen Dienst nehmen systematisch zu, während die Produktivität nicht im gleichen Maße steigt. Wir sind der Überzeugung, dass eine transparente und effiziente Verwaltung ebenfalls Investoren anlocken kann.
Darüber hinaus muss denjenigen, die öffentliche Dienste in Anspruch nehmen, die Verwendung ihrer Steuern, also ihres Beitrages zu den Staatsfinanzen, vor Augen geführt werden. Die fehlende Kontrolle erklärt zum Teil die vielfachen Geldverschwendungen.
Auch müsste die Art und Weise, wie Politik gemacht wird, von Grund auf erneuert werden. Wahlkämpfe dienen häufig als Vorwand, um Projekte zu versprechen, die, vom finanziellen Standpunkt aus betrachtet, überhaupt keinen Sinn haben. Auf diese Weise soll der Wähler auf eine bestimmte Seite gezogen werden. Projekte sollten den Bürgern in klaren Worten erläutert werden, wobei die dazu verwendenden finanziellen Mittel ohne Schnörkel mitgeteilt werden sollten.
Die automatische Indexierung der Löhne und Gehälter bringt schließlich ebenfalls eine Zunahme der staatlichen Ausgaben an die Soziale Sicherheit mit sich, selbst wenn der Sozialen Sicherheit dank der Indexbindung mehr Steuern zufließen. Dieses Plus reicht hingegen nicht aus, um die Ausgaben der Sozialen Sicherheit zu decken. Die typisch luxemburgische Indexbindung der Löhne und Gehälter sollte zwar nicht abgeschafft werden, sondern während eines verhältnismäßig kurzen Zeitraumes außer Kraft gesetzt werden.
Wortlaut der Resolution:
Die Krise führt uns vor Augen, dass die dringende Notwendigkeit besteht, die Ausgaben der öffentlichen Verwaltung effizient herunterzuschrauben. Wir stellen nämlich fest, dass noch viele Anstrengungen gemacht werden müssen, damit das Geld der Steuerpflichtigen effizient verwendet wird.
Wir ersuchen daher um die Ergreifung bestimmter Maßnahmen, die in diese Richtung führen:
– Abwärtskorrektur der Einstiegsgehälter von Beamten;
– Aussetzung der Gehaltserhöhungen bei den derzeit beschäftigten Beamten während zwei Jahren, damit die Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft einen Teil des Vorsprungs der
Beamten aufholen können.
– sorgfältigere Ermittlung der Arbeitseffizienz der Beamten in den einzelnen Diensten;
– Aussetzung der automatischen Indexierung der Löhne und Gehälter für die Dauer von zwei Jahren;
– Überarbeitung des Systems der Sozialtransfers im Sinne von besseren Transfers statt mehr Transfers.
– Bezüglich der Familienzulagen möchten wir daran erinnern, dass diese Bestandteil des Prinzips der sozialen Gerechtigkeit sind, das durch das System der Umverteilung bzw. der
Beisteuerung zur Kompensierung der Familienlasten bzw. der Aufwendungen für Kinder, zum Tragen kommt. Wir unterstützen daher keine Maßnahme mit dem Ziel, diese
Sozialleistungen insgesamt zu beschneiden, da dies erheblich das Leben und die Erziehung der Kinder beeinträchtigen würde.