Reform des Staatshaushaltes
Einleitung:
Zur Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichtes bis zum Jahre 2014 sieht der Staat eine jährliche Einsparung von 400 Millionen Euro vor.
Aufgrund von Anleihen, die der Luxemburger Staat aufgenommen hat, wird die zukünftige Politik zumindest in den beiden nachstehenden Bereichen in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt sein:
– Die Tilgungslast wird die finanzielle Unabhängigkeit des Staates einschränken, vor allem wenn es sich um ein kleines Land wie Luxemburg handelt, und
– die Handlungsfähigkeit der künftigen Regierungen wird eingeschränkt, weil ein Teil der künftigen Steuereinnahmen für die Tilgung der heute aufgenommenen Darlehen verwendet
wird.
Abgesehen von der Finanzkrise hätten die öffentlichen Gelder in den „fetten Jahren“ unserer Wirtschaft besser verwaltet werden können. Die öffentlichen Ausgaben sind nämlich stärker als das Bruttosozialprodukt gestiegen.
Wir haben des Weiteren ein weiteres bedeutendes Manko ausgemacht. Die Verhandlungen über den Staatshaushalt werden ausgehend von den Haushaltskrediten des vorhergehenden Geschäftsjahres geführt.
Diese Vorgehensweise veranlasst uns zu den folgenden beiden wesentlichen und ernst zu nehmenden Kritiken:
– Die gewährten Kredite sind das Ergebnis früherer Entscheidungen.
– Die gewährten Kredite können mit jedem Jahr nur zunehmen.
Darüber hinaus kann man ebenfalls zu dem Schluss gelangen, dass die einzelnen Ministerien ein großes Interesse daran haben, dass ihre Kredite mit jedem Jahr erhöht werden, da dies ihre Bedeutung innerhalb der Regierung zeigt.
Außerdem wird der Haushalt von der Regierung, nicht vom Parlament, überwacht, wobei die Kontrolle eigentlich anders herum ausgeübt werden sollte. Die Abgeordneten stimmen zum Jahresende über das Haushaltsgesetz ab, ohne in der Lage gewesen zu sein, den Haushalt im Vorfeld zu überprüfen.
Wortlaut der Resolution:
Zur Einführung einer Haushaltskontrolle auf sämtliche Ebenen sollten mehrere Maßnahmen getroffen werden:
– Es sollten dem Parlament ausführlichere Informationen und Befugnisse im Rahmen der Haushaltskontrolle geboten werden:
- Einführung eines Systems, bei dem die Kontrolle von den Abgeordneten in jedem Parlamentsausschuss ausgeübt wird. Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen würde sich zum Haushalt des Wirtschaftsministeriums äußern usw. Die Haushaltskontrolle würde von jedem Parlamentsausschuss Ministerium für Ministerium ausgeübt anstelle einer globalen Haushaltskontrolle.
- Halbjährliche (Juni und Dezember) Berichterstattung jedes Ministeriums über die Entwicklung seiner Kredite.
- Am Ende des Jahres würde jeder Parlamentsausschuss vor der Abstimmung des Haushaltsgesetzes dem Ministerium, das der Ausschuss überwacht, seine Anmerkungen unterbreiten. Es würde auf diese Weise eine Endkontrolle über jedes Ministerium seitens jedes Parlamentsausschusses geben. Jeder Ausschuss würde danach seine Sicht des Haushalts dem vollzähligen Parlament mitteilen, so dass das Parlament in Kenntnis der Sachlage über das Haushaltsgesetz zur Abstimmung schreiten könnte.
– „Zero Basis Budget“ : Anstatt mit den Krediten, die im vorhergehenden Jahr gewährt wurden, zu arbeiten, sollte man zu Beginn des Jahres alle Zähler auf null stellen.
– Einführung eines Systems, das den Kosten-Nutzen-Vergleich zwischen den Aktionen der Regierung ermöglicht.
– Weitsichtigere Vision der Einnahmen und Ausgaben des Staates.
– Messung der „Ergiebigkeit“ oder Effizienz der öffentlichen politischen Maßnahmen. Beispiel: „LOLF“ in Frankreich.
- Durch die Ermittlung von Ergebnissen und der Effizienz wird das staatliche Handeln verfolgt und beurteilt, wobei konkrete Indikatoren als Benchmark dienen. Ausgehend von einem jährlichen „Leistungsbericht“ könnten dann die Staatsausgaben optimiert und die Effizienz der öffentlichen Maßnahmen zum Vorteile aller gesteigert werden.
- Mehr Transparenz in den staatlichen Prozessen.
- Die Verwalter der öffentlichen Gelder würden an bestimmte Zielvorgaben gebunden, für deren Verwirklichung sie die Verantwortung übernehmen müssten.