Resolution zur Reformierung der Gesetzeslage der Adoption

Gemäß der internen Geschäftsverordnung vom Jugendparlament von Luxemburg, schlägt der Ausschuss für Familie, Integration und Solidarität sowie der Ausschuss für Demokratie folgende Resolution zur Reformierung der Gesetzeslage der Adoption vor.

Einleitung

Das Jugendparlament zeigt sich bestürzt über die immer noch in Luxemburg gängige Praxis elternlosen Kindern eine ganze Reihe an potentiellen Adoptivfamilien vorzuenthalten mit der diskriminierenden Begründung der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität der Eltern. Es darf in einer demokratischen, aufgeklärten Zeit nicht sein, dass der luxemburgische Gesetzgeber seine Bürger wegen ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer sexuellen Orientierung hinsichtlich der Adoption diskriminiert. Eine der aktuellsten Studien zu diesem Thema stammt aus Deutschland und wurde im Juli 2009 unter der Leitung des Instituts für Familienforschung der Universität Bamberg von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgestellt: „Das Kindeswohl ist in Regenbogenfamilien genauso gewahrt wie in anderen Familienformen. Sie entwickeln sich genauso gut wie Kinder aus heterosexuellen Beziehungen. (…) Dort, wo Kinder geliebt werden, wachsen sie auch gut und geborgen auf und erlangen das nötige Selbstbewusstsein, um in dieser Welt zu bestehen. Entscheidend ist eine gute Beziehung zwischen Kind und Eltern und nicht deren sexuelle Orientierung.“ (Dr. Marina Rupp, „Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“)

Die Studie zeigt, dass Kinder aus Regenbogenfamilien ein höheres Selbstwertgefühl als Altersgenossen aufweisen. Auch bei der Persönlichkeitsentwicklung, in schulischen Ergebnissen und der Planung von Ausbildung und Beruf schnitten sie überdurchschnittlich gut ab – alles Hinweise auf die individuelle Qualität der Eltern-Kind-Beziehung. Die Kinder selbst gaben an, ihre Familie positiv zu bewerten und fühlten sich nicht beeinträchtigt. Die Studie belegt weiterhin, dass die Mehrheit der Kinder wegen der sexuellen Orientierung im Elternhaus nicht diskriminiert wird. Wo dies dennoch geschieht, handele es sich überwiegend um Hänseleien und Beschimpfungen, sie könnten damit aber umgehen und seien in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt, behauptet die Studie.

Es sei hier noch erwähnt, dass bereits etliche Staaten die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare erlauben, darunter Belgien, die Niederlande, Spanien, Schweden, Südafrika, Groß-Britannien, Dänemark, Island, Uruguay und Kanada, sowie 22 Bundesstaaten der USA.

Das Jugendparlament möchte hier weiterhin noch auf die Yogyakarta-Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität aufmerksam machen. Die Yogyakarta-Prinzipien wurden im November 2006 von 29 renommierten, namhaften und internationalen Menschenrechts-expert/innen aus 25 verschiedenen Ländern auf einer Konferenz an der Gadjah Mada University im indonesischen Yogyakarta einstimmig entwickelt und sind die erste systematische Gesamtschau auf die Menschenrechtsgewährleistung für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LGBT). Sie stellen klar, dass LGBT einen Anspruch auf die gleichberechtigte Inklusion in das System des Menschenrechtsschutzes haben, der in allen konkreten menschenrechtlichen Gewährleistungen zu berücksichtigen ist. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten. Die Menschenrechte sind universell, unteilbar und bedingen einander. Die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind Teil der Würde und des Daseins eines jeden Menschen und dürfen nicht als Grundlage für Diskriminierung dienen. Somit hat auch jeder Mensch unabhängig von seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität das Recht, eine Familie zu gründen. Es gibt die unterschiedlichsten Formen von Familien. Keine Familie darf aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität eines ihrer Mitglieder diskriminiert werden.

 

Schlusswort

Wir, das Jugendparlament Luxemburg, fordern den luxemburgischen Staat auf, das geänderte Europäische Adoptionsübereinkommen (The Hague Convention OF 23rd May 1993 on Protection of Children and Cooperation in Respect of Intercountry Adoption) zu berücksichtigen und die Adoption – ob Volladoption oder einfache Adoption – durch gleichgeschlechtliche verheiratete Paare schnellstmöglich zu legalisieren. Dennoch begrüßt das Jugendparlament die Initiative der Deputierten der Abgeordnetenkammer, welche sich alle, mit Ausnahme der ADR, nicht nur für ein Öffnen der Heirat für gleichgeschlechtliche Paare aussprachen, sondern ebenfalls für die rechtliche Anerkennung der Adoption eines Kindes durch gleichgeschlechtliche Paare (17. Sitzung der Abgeordnetenkammer, 20/01/2010). Des  Weiteren fordert das Jugendparlament den Justizminister dazu auf seinen Reden Taten folgen zu lassen und gemäß seinen Äußerungen noch vor „den großen Ferien“ eine Gesetzesprojekt zur Öffnung der Zivilen Heirat vorzulegen, wie es das aktuelle Koalitionsabkommen der Regierungsparteien vorsieht, sowie zur Öffnung der Adoption.

Mit dieser Resolution unterstreicht das Jugendparlament von Luxemburg, dass Kinder ein Recht auf ein festes, eigenes Zuhause, sowie eine liebevolle Familie – ungeachtet der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität der Eltern oder eines anderen Familienangehörigen – haben, die ihnen alles nötige mit auf den Lebensweg gibt. Kinder haben das Recht darauf in die bestmögliche Familie adoptiert zu werden. Die Auswahl hierzu kann durch die Öffnung der Adoption für homosexuelle Paare erweitert werden.

Selbstverständlich muss die Entscheidung zur Adoptionserlaubnis einzeln von Fall zu Fall objektiv behandelt werden, unabhängig der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität des adoptierenden Paares. Wir stimmen also mit dem ORK überein, der in seinem Jahresbericht von 2008 folgendes schreibt: „Dans ce contexte, l’ORK entend souligner avec force que, quelque soit le sexe des candidats à l’adoption, l’intérêt de l’enfant doit toujours primer. L’intérêt supérieur de l’enfant doit se dégager de l’enquête sociale à laquelle il faut procéder avant toute adoption.“ sowie „ L’ORK estime (…) que la garantie d’une enquête sociale fouillée par un service social agréé, spécialisé et compétent constituera une meilleure garantie contre des procédures d’adoption qui seraient contraires à l’intérêt de l’enfant que le maintien d’une législation excluant dès le départ les couples homoparentaux des procédures.“

Das Gesellschaftsbild das man kannte, das wir kennen und das man einmal kennen wird steht im Zeichen ständiger Entwicklung. Eine starke und selbstbewusste Gesellschaft ist jene, die die Minderheiten, die sie beinhaltet, akzeptiert und auf ihre Bedürfnisse eingeht.

 

Forderungen

  • Wir begrüssen die Initiative der Regierungsparteien und fordern sie dazu auf, schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zur Öffnung der Adoption für gleichgeschlechtliche Paare in der Abgeordnetenkammer vorzulegen.
  • Öffnung der Voll- und der Einfachenadoption für gleichgeschlechtliche Paare.
  • Öffnung der Volladoption für die individuelle Person.

 

Referenzen

Diese Resolution basiert auf dem Gesetz vom 13.Juni 1989: „portant réforme de l’adoption“, Artikel Nummer siebenundvierzig (47) vom Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg und auf der Resolution 3/5, 2009/2010,1 „Zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften bezüglich der Ehe und zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften (PACS)“. Des Weiteren haben wir die Studie „Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“ herangezogen, die im Juli 2009 von Dr.Marina Rupp und vom Deutschen Bundesministerium der Justiz herausgegeben wurde, sowie  die Yogyakarta-Prinzipien vom November 2006. Schlussendlich wurde auch der Jahresbericht vom ORK vom Jahre 2008 berücksichtigt.